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Wieso brauchen wir Recht?

Bau- und Immobilienrecht

Zum Bau- und Immobilienrecht gehören sowohl das private und das öffentliche Baurecht als auch das Grundstücks- und Maklerrecht.

Im Rahmen des privaten Baurechts vertreten wir Sie als Bauherr oder Auftraggeber bei der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten aus Bauverträgen nach BGB und VOB/B gegenüber Bauträgern und Handwerkern sowie bei Ansprüchen nach der HOAI gegenüber Architekten.

Als Auftragnehmer beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen bzw. des Architektenhonorars und der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsforderungen.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Baugenehmigungen oder auch bei der Abwehr von unerwünschten Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken.

Auf dem Gebiet des Immobilienrechts beraten wir Sie beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie in allen damit zusammenhängenden Fragen.

Wir helfen Ihnen aber auch im Bereich Maklerrecht weiter, wenn es z.B. um Maklerprovisionen oder um die Wirksamkeit Ihrer Vertragsformulare und Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst die Bereiche Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Insolvenzrecht.

Im Bereich des Arbeitsrechts unterstützen wir Sie als Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung notwendiger Personalentscheidungen. Wir vertreten aber auch Ihre Interessen als Arbeitnehmer, wenn Sie von einer Abmahnung oder Kündigung betroffen sind.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie sowohl bei der Gründung als auch bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens. Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Unternehmenskaufverträge in Ihrem Interesse und sind Ihnen behilflich, die notwendigen Gesellschaftsversammlungen und Beschlüsse rechtsgültig durchzuführen.

Im handelsrechtlichen Bereich erarbeiten und überprüfen wir Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ziehen offene Forderungen für Sie ein.

Auf dem Gebiet des Insolvenzrechts werden wir vorsorgend und beratend für Sie tätig. Wir helfen Ihnen aber auch, unberechtigte Forderungen des Insolvenzberaters abzuwehren, Ihre eigenen Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und bestmöglich durchzusetzen.

Zivil- und Erbrecht

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts werden wir für Sie tätig, wenn es um die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche aus einem Kaufvertrag geht oder Sie – hoffentlich nicht – Streit mit Ihrem Nachbarn haben. Aber auch bei Mahnungen und im Inkasso nehmen wir Ihre Interessen wahr.

Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages, damit Ihr Vermögen im Falle eines Falles in die richtigen Hände kommt.

Auch beim Aufsetzen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht sind wir Ihnen gern behilflich.

Sollten Sie selbst erben, informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erben oder Pflichtteilsberechtigter. Wir übernehmen auch gern die rechtliche Klärung von Nachlassangelegenheiten und Erbauseinandersetzungen, die erfahrungsgemäss mit viel Emotionen seitens der Betroffenen verbunden sind.

Internet- und Wettbewerbsrecht

Auf dem Gebiet des Internetrechts überprüfen wir, ob Ihr privater oder geschäftlicher Internetauftritt die mittlerweile sehr strengen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt. Wir beraten Sie bei der Einrichtung Ihres Online-Shops oder der Umsetzung spezieller E-Commerce-Lösungen.

Wir vertreten Sie aber auch als Verbraucher oder Unternehmer bei Problemen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Internetgeschäften. Wir sind Ihr Partner, wenn Sie Verträge im Internet schließen, Dienstleistungen anbieten oder Dinge im Internet verkaufen oder kaufen.

Im Bereich des Wettbewerbs- und des Urheberrechts helfen wir Ihnen bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen. Wir unterstützen Sie bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenten. Gern helfen wir Ihnen als Urheber oder Patent- und Markeninhaber weiter und auch, wenn Sie ein solcher erst werden wollen.
Wir überprüfen, ob die Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenten rechtlich zulässig sind und beraten Sie bei der Durchführung Ihrer eigenen Werbung.

Miet- und Wohneigentumsrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts übernehmen wir für Sie als Vermieter die Geltendmachung von Mietrückständen und Schadenersatzansprüchen sowie die Realisierung von Kündigungen bis hin zu Räumungen. Wir erarbeiten und überprüfen auch Ihre Mietverträge auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und herrschenden Rechtssprechungen.

Als Mieter helfen wir Ihnen Mietminderungen geltend zu machen und prüfen Ihre Betriebskostenabrechnungen auf rechtliche Richtigkeit. Wir beraten Sie aber auch in Fragen des Kündigungsrechts sowie der Schönheitsreparaturen.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Sie sowohl bei Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, bei der Durchsetzung von Geldforderungen der Eigentümergemeinschaft als auch bei Konflikten zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter.

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, wenn Ihnen unverschuldet durch einen Unfall ein Schaden zugefügt wurde.
Ebenso sind wir gern behilflich, wenn jemand Sie als Unfallverursacher in Anspruch nimmt.

Dabei legen wir Wert auf eine schnelle und erfolgreiche Schadensregulierung u.a. durch

  • umfassende Schilderung des Unfallhergangs gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der Rechtslage,
  • Information der eigenen Haftpflichtversicherung (Obliegenheitspflicht !),
  • Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte der Polizei,
  • Durchsetzung aller dem Geschädigten zustehenden Schadenspositionen (z.B. Repratur- oder Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeuges, Schmerzensgeld bei Körperschäden, Verdienstausfall, Gutachterkosten, Nutzungsausfallentschädigung etc.) und
  • Durchsetzung der Rechtsanwaltsgebühren, die eine ersatzfähige Schadensposition darstellen.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht helfen wir Ihnen bei der Abwehr von unberechtigten Bußgeldbescheiden, die gegen Sie aufgrund von Verstössen im Straßenverkehr erlassen worden sind. Gerade in Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) und in Strafsachen (Verfahren wegen angeblicher Geschwindigkeits- bzw. Rotlichtverstöße, wegen Führerscheinentzugs und Unfallflucht) ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Dabei ist für den Ausgang des Ermittlungsverfahrens oftmals von maßgebender Bedeutung, erst die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte zu erhalten, bevor der Sachverhalt aus Sicht des Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden dargestellt wird.

„Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“

Dieser Satz spiegelt einen, wenn nicht gar den wichtigsten Grundsatz des deutschen Vertragsrechts wider und findet seine Ausgestaltung unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde am 18. August 1896 vom damaligen Kaiser ausgefertigt und trat zum 1. Januar 1900 in Kraft. Was damals als große Errungenschaft gefeiert wurde, ist für uns heute selbstverständlich geworden.

Aber damals wie heute – mit der Unterschrift unter einen Vertrag ist es nicht immer getan, meist fangen die Probleme dann erst an.

Heute, im 21. Jahrhundert, gibt es – trotz aller Bemühungen der Bundesregierung zur Vereinfachung – in Deutschland und international mehr Gesetze und Verordnungen als jemals zuvor. In all unseren Alltagsbereichen beherrschen rechtliche Fragen unseren Alltag. Und Recht ist schon sehr lange nicht mehr Gerechtigkeit.

Daher erfordert eine umfassende rechtliche Beratung eine vertrauensvolle und langfristige Partnerschaft zwischen Anwalt und Mandant. Sie soll dem Ziel dienen, die Angelegenheit gütlich zu beenden und einen Rechtsstreit zu vermeiden – denn der Gang zu Gericht sollte nur der letzte Ausweg sein. Aus diesem Grund biete ich Ihnen auch Mediation an. Die Mediation ist das ideale Format, Konflikte zwischen Parteien zu schlichten und in eine konstruktive Lösung münden zu lassen.

Ich vertrete Ihre Interessen auf den verschiedensten Gebieten des Rechts. Einen kurzen, jedoch keineswegs abschließenden Überblick über meine Tätigkeitsfelder finden Sie hier rechts.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Problem haben, scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren. Entweder kann ich Ihnen helfen. Oder aber ich vermittele Ihnen die fachkundige Hilfe, die Sie in Ihrem speziellen Fall benötigen.

Auch in Honorarfragen können Sie mit mir über verschiedene Modelle, wie z.B. Stundenhonorar oder Pauschalhonorar sprechen. Gern finde ich mit Ihnen gemeinsam auf der Grundlage meiner Honorargrundsätze eine für Sie maßgeschneiderte Lösung.