Auch für Werbeinhalte (z.B. Werbebanner, Werbemails) auf Webseiten gibt es – selbstverständlich – klare gesetzliche Vorgaben, die genau regeln, was alles verboten ist.
Es muss klar erkennbar sein
■ Werbung als Werbung
■ Person, in deren Auftrag die Werbung erfolgt
Außerdem sind die allgemeinen Vorschriften der §§ 1, 3 UWG einzuhalten, d.h.:
■ Werbung muss klar vom sonstigen Inhalt getrennt werden
■ Werbung darf nicht unwahr oder irreführend sein
■ Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen als klar solche erkennbar sein und
■ die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden
■ Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Eine Checkliste zum Downloaden mit den hier dargestellten Punkten finden Sie hier: